Individuelle Gesundheitsleistungen

Die individuellen Gesundheitsleistungen – kurz IGeL - sind Leistungen, für die Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind oder anderen Leistungserbringern, wie  beispielsweise der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, obliegt. Dies gilt vor allem für Leistungen, die nach der Entscheidung des gemeinsamen Bundesausschusses von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden, da sie über das vom Gesetzgeber festgelegte Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen. Diese Leistungen können von den Vertragsärzten und Privatärzten in Deutschland gegenüber gesetzlich versicherten Patienten nur im Rahmen einer Privatbehandlung gegen Selbstzahlung erbracht werden, über die mit dem Versicherten vor Beginn der Behandlung ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Einige gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. (Quelle: www.wikipedia.de)